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Spielerschutz

Zutritt erst ab 18

Nur volljährige Spieler dürfen an den Geräten spielen. Im Spielodrome in Waldshut-Tiengen ab 21 Jahren.

Kein Alkohol

In Spielstätten gilt ein Alkoholverbot.

Geschultes Personal

Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz wird bestens umgesetzt.

Jede Spielstättenaufsicht ist verpflichtet, eine zweitägige Schulung für Suchtprävention zu absolvieren.

Nach drei Jahren ist eine Nachschulung gesetzlich vorgeschrieben.

Spielerschutz über gesetzliche Regelungen hinaus

Beispielsweise durch biometrische Zutrittskontrollen im Spielodrome in Gailingen am Hochrhein (Im Rheinauer 1)

Geprüfte Qualität

Einheitliche Qualitätsstandards durch die TÜV-Zertifizierung

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