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Spielerschutz
Zutritt erst ab 18
Nur volljährige Spieler dürfen an den Geräten spielen. Im Spielodrome in Waldshut-Tiengen ab 21 Jahren.
Kein Alkohol
In Spielstätten gilt ein Alkoholverbot.
Geschultes Personal
Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz wird bestens umgesetzt.
Jede Spielstättenaufsicht ist verpflichtet, eine zweitägige Schulung für Suchtprävention zu absolvieren.
Nach drei Jahren ist eine Nachschulung gesetzlich vorgeschrieben.
Spielerschutz über gesetzliche Regelungen hinaus
Beispielsweise durch biometrische Zutrittskontrollen im Spielodrome in Gailingen am Hochrhein (Im Rheinauer 1)
Geprüfte Qualität
Einheitliche Qualitätsstandards durch die TÜV-Zertifizierung
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